Seit fast einem Jahr gilt das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis, und im Zuge dessen wurden zahlreiche Strafverfahren geprüft, was vielen Beschuldigten zugutekam. Durch die eingeführte Amnestieregelung wurden bereits in mindestens 699 Fällen Strafen erlassen. Zusätzlich beantragten Staatsanwaltschaften in weiteren 1.017 Fällen eine gerichtliche Neufestsetzung oder Ermäßigung der Strafen. Allerdings gibt es keine detaillierten Statistiken zu den Entlassungen aus der Haft aufgrund verkürzter oder erlassener Freiheitsstrafen.
Die Amnestieregelung betrifft insbesondere laufende Ermittlungsverfahren sowie Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht bezahlt oder Freiheitsstrafen noch nicht vollständig verbüßt wurden. Diese Verfahren werden überprüft, um festzustellen, ob sie unter die Amnestieregelung fallen und entsprechend angepasst werden müssen. Nach Angaben des Justizministeriums wurden bereits bis Mitte April 2024 rund 29.200 laufende Verfahren im Rahmen einer Vorprüfung auf mögliche Änderungen überprüft. Diese Überprüfung erfolgte so zeitnah und gründlich, dass sie weitgehend schon vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes abgeschlossen war, was vom Abgeordneten Gebhardt als äußerst pünktlich und erfolgreich hervorgehoben wurde.