Der Bundestag hat neue Regeln für den Cannabis-Konsum im Straßenverkehr beschlossen. Künftig gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert überschreitet, muss mit einer Strafe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Die neue Regelung soll dann voraussichtlich im Sommer in Kraft treten.
Der Grenzwert folgt den Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums und entspricht etwa dem Alkoholgrenzwert von 0,2 Promille. Bisher drohten bereits beim Nachweis von THC im Blut Konsequenzen. Der neue Grenzwert soll sicherstellen, dass nur Fahrer bestraft werden, die kurz vor der Fahrt Cannabis konsumiert haben.
Bei Verkehrskontrollen sollen künftig Speicheltests als Vorscreening eingesetzt werden. Zeigt ein Fahrer Anzeichen von Ausfallerscheinungen, kann auch bei einem negativen Speicheltest eine Blutprobe angeordnet werden.
Für Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gilt ein striktes Verbot. Bei Verstößen droht ein erhöhtes Bußgeld von 1.000 Euro. Fahranfänger unter 21 Jahren und in der zweijährigen Probezeit dürfen überhaupt kein THC im Blut haben. Hier drohen Strafen von 250 Euro.
Erfreulicherweise werden die neuen Regelungen aller Voraussicht nach – die Zustimmung des Bundesrates gilt hier eher als Formsache – noch vor dem Stattfinden der kommenden Cannafair Ende August (23.-25. August 2024), bereits zum 5. Juli, umgesetzt werden.