Koalitionsvertrag: Legalisierung bleibt

Die von manchen befürchtete und von manchen herbeigewünschte Rücknahme der teilweisen Cannabis-Legalisierung wurde nicht in den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD aufgenommen. Obwohl insbesondere die CSU während der Verhandlungen darauf gedrängt hatte, blieb sie mit ihrer Forderung erfolglos. Stattdessen soll wie ursprünglich im CanG vorgesehen im Herbst eine wissenschaftliche Bewertung der bisherigen Gesetzeslage erfolgen. Die Resultate dieser Untersuchung werden für das Jahr 2026 erwartet.

Die CSU hatte sich vehement dafür eingesetzt, das seit einem Jahr geltende Gesetz rückgängig zu machen, da sie darin eine verfehlte Drogenpolitik sieht. Bayerns Innenminister und auch die Gesundheitsministerin des Freistaats äußerten öffentlich ihre Ablehnung und warfen der vorherigen Ampel-Koalition vor, mit der Legalisierung einen gefährlichen Weg eingeschlagen zu haben. Als Begründung wurde unter anderem ein angeblich gestiegener Drogenmissbrauch im Straßenverkehr angeführt – ein Zusammenhang, der von Experten jedoch bisher nicht bestätigt wurde.

Die CDU zeigte sich bei dem Thema deutlich zurückhaltender. Bereits vor Beginn der Koalitionsverhandlungen hatte sie signalisiert, dass Cannabis für sie kein zentrales Thema sei, wodurch ein Kompromiss innerhalb der Union möglich erschien. Auch die SPD äußerte sich während der Gespräche nicht klar, obwohl Gesundheitsminister Lauterbach in der Vergangenheit die Legalisierung immer wieder verteidigt hatte.

Einige Fachverbände, vielleicht sollte man sie lieber als Lobby-Vereine bezeichnen, wie etwa die Bundesärztekammer, fordern inzwischen ebenfalls ein Zurück zum Verbot und warnen insbesondere vor gesundheitlichen Risiken für Jugendliche. Allerdings verwundert dies nicht wirklich, da man bereits im Vorfeld der Legalisierung heftig gegen die Reform wetterte. Andere Experten und Suchtforscher widersprechen diesen Einschätzungen und fordern, das Thema differenzierter und auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu betrachten.

Ungeachtet der Bundespolitik hält Bayern an seiner restriktiven Haltung fest und hat bisher keine Genehmigungen für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis in Vereinen erteilt – als einziges Bundesland.

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