Cannabis-Gesetz diesen Monat im Bundestag

Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2024 – seit dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sind ein paar Jahre vergangen. Doch wie steht es nun um Säule 1 der Cannabis-Legalisierung, die Entkriminalisierung?

Zum Ende des Jahres gab es eine gewisse Unruhe unter Cannabisfreunden und Befürwortern der Legalisierung. Aus der SPD wurden kritische Stimmen laut, insbesondere von Fraktionspolitikern wie Joe Weingarten oder Sebastian Fiedler, die offen angekündigt hatten, gegen das Cannabis-Gesetz (CanG) in seiner aktuellen Form zu stimmen. Dies sorgte für erhebliche Zweifel an der Authentizität des Legalisierungswillens der gesamten SPD und ließ das gesamte Projekt plötzlich in Frage stehen.

Die pessimistische Stimmung erweist sich im Nachhinein als überflüssig, da ein durchgesickerter Bericht, dessen Echtheit mittlerweile bestätigt wurde, darauf hindeutet, dass die 2./3. Lesung des CanG wie geplant im Januar im Bundestag stattfinden wird. Diese Termine beinhalten üblicherweise auch die ersehnte finale Abstimmung über die Cannabis-Regulierung. Der Zeitplan steht also, und der lang erwartete Umsetzungstermin zum 1. April bleibt vorerst bestehen.

Es sei an dieser Stelle nochmals auf den üblichen Ablauf der drei Bundestags-Lesungen bis zum fertigen (Cannabis-) Gesetz hingewiesen:

Erste Lesung: In dieser Phase wird der Gesetzentwurf dem Plenum des Bundestages vorgestellt. Es folgt eine Aussprache, wenn sie im Ältestenrat vereinbart oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Ziel ist es, auf Grundlage der Empfehlungen des Ältestenrates Ausschüsse zu bestimmen, die den Gesetzentwurf fachlich prüfen und für die zweite Lesung vorbereiten.

Zweite Lesung: Hier sind wir gerade beim CanG. In dieser Phase wird über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses debattiert. Abgeordnete haben die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen, die im Plenum direkt behandelt werden. Nach der allgemeinen Aussprache erfolgt die Abstimmung, entweder über den gesamten Gesetzentwurf oder einzelne Bestimmungen. Bei Zustimmung werden eventuelle Änderungen gedruckt und verteilt, und die dritte Lesung kann beginnen.

Dritte Lesung: Dies ist die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im Plenum. Eine erneute Aussprache findet nur statt, wenn von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Änderungsanträge können nur von Fraktionen oder fünf Prozent der Mitglieder gestellt werden und beziehen sich nur auf Änderungen aus der zweiten Lesung. Am Ende erfolgt die Schlussabstimmung, bei der die Abgeordneten über die Annahme des Gesetzentwurfs entscheiden.

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