Drogenbeauftragte will neuen Cannabis-Grenzwert

Es ist Zeit für eine einheitliche Grenze in ganz Deutschland“: schon seit ihrem Amtsantritt im Oktober 2019 tänzelt Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig um die Cannabis-Grenzwerte herum wie die bayrische Bierkönigin beim Schuhplattler um den feschen Scheunen-Hannes. Denn, so viel ist schon mal korrekt, cannabistechnisch ist Deutschland noch immer geteilt – in Bundesländer mit einem Grenzwert von sechs Gramm Cannabis und Länder, in denen auch noch 10 bis 15 Gramm als Eigenbedarfsmenge gelten. Freilich, aus der Perspektive der cannabishasssenden bayrischen Behörden mag es ein Unding sein, dass man in Nordrhein-Westfalen noch mit 10 Gramm glimpflich davonkommen kann und im Sündenpfuhl Berlin gar mit 15 Gramm Cannabis.

Und damit unter anderem die Hauptstadt nicht in Cannabisdunst und –Tourismus erstickt, sollen sich nun alle Bundesländer auf den kleinsten gemeinsamen Nenner – sechs Gramm – herabbegeben. Klar, dass es hier nicht in erster Linie um Einheitlichkeit geht, sondern um Repression, denn ansonsten könnte man sich ja zumindest bei 10 Gramm bundesweit, also sozusagen in der Mitte, treffen. Was Cannabisfreunde an Ludwigs Vorstoß besonders bitter aufstoßen dürfte, ist noch nicht einmal die Forderung an sich, sondern wie in den Nachrichtenmedien darüber berichtet wird. Dort wird einem die vorgeschlagene Anpassung als Lockerung, im Umgang mit Cannabis, als Ausdruck von Toleranz verkauft. Großspurig ist von Entkriminalisierung ist die Rede, uninformierte Leser könnten glatt auf die Idee kommen, die Legalisierung stünde kurz bevor.

Dabei handelt es sich bei Ludwigs „progressivem“ Vorstoß um nichts anderes als einen cannabistechnischen Rückschritt, zumindest für die sechs Bundesländer mit aktuell höher liegendem Grenzwert (Berlin, NRW, Bremen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg) – und für den Rest ändert sich mehr oder weniger nichts. Das einzig Positive für Konsumenten: bei einer Umsetzung von Ludwigs Vorschlag wäre eine Aussetzung der Strafverfolgung wegen geringer Menge nicht mehr, wie aktuell, letztlich einzelfallabhängig, sondern Gesetz. Da aber in der Praxis bereits heute in aller Regel von einer Strafverfolgung wegen geringer Mengen abgesehen wird, handelt es sich bei Ludwigs Forderung wohl eher um eine formale Schönheitskorrektur. Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück: so sieht eben eine fortschrittliche Politik nach dem Geschmack der Unionsparteien aus.

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